11. Gewährleistung
Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, werden wir nach Anzeige durch Sie den Mangel in angemessener Zeit vor Ort beheben. Gelingt uns das nicht, sind Sie anschließend berechtigt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Ihre weiteren Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, insbesondere Ihre Rechte auf Rücktritt vom Vertrag, Minderung und Schadensersatz. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Mangelanzeigen sind schrifltich per Post oder per Email an
office@copargo.de zu richten
Geringfügige Abweichungen von der Veranstaltungsbeschreibung stellen keine Mangel dar.